Gesetzliche Krankenversicherung

Bringen Sie bitte gleich zum ersten Gespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die erste Sprechstunde und bis zu vier probatorische Sitzungen ohne Antrag. Nach diesen Sitzungen muss vor Antragsstellung ein psychosomatischer Befund durch einen Haus- oder Facharzt erhoben werden, um eventuelle Erkrankungen bei der weiteren Behandlung berücksichtigen zu können.

Private Krankenversicherung

Privat versicherte sollten vor Beginn einer Therapie mit Ihrer Krankenkasse abklären, welche Kosten für die Behandlung übernommen werden.

Selbstzahler

In Ausnahmen ist es empfehlenswert die Psychotherapie selbst zu zahlen. Zurzeit wird ein Stundensatz von 105 Euro in Rechnung gestellt.

Terminabsagen

Bitte sagen Sie 48 Stunden vor Ihrem Termin ab. Bei Terminen am Montag bitte spätestens am Freitagvormittag.